Die E-Scooter kommen – und müssen versichert sein
Mitte Mai wurde imBundesrat den Weg für die Zulassung elektrischer Tretroller auf Straßen und Radwegen frei gemacht.
Erwartet wird eine Riesenwelle von diesen E-Scooter. Mehr als jeder dritte erwachsene Deutsche liebäugelt mit der Anschaffung eines solchen bis zu 20 Stundenkilometer schnellen Rollers. Neben einer Allgemeinen oder einer Einzel-Betriebserlaubnis ist für die Nutzung eine Haftpflichtversicherung nötig. Mit den Flitzern kann man beträchtliche Personen- und Sachschäden verursachen. Die Police wird durch eine Plakette am Roller nachgewiesen. Die private Haftpflichtversicherung greift – im Gegensatz zu Schäden, die man mit dem Fahrrad oder Pedelec verurschacht – beim E-Scooter nicht. Es handelt sich bei denn E-Scooter um ein Fahrzeug mit eigenem Antrieb, also ein Kraftfahrzeug. Die ersten Kfz-Versicherer haben reagiert und Tarife für die Tretroller aufgelegt. Die Integration in eine vorhandene Kfz-Police ist nicht möglich, da es sich jeweils um ein eigenständiges Fahrzeug handelt.
Auch das Verletzungsrisiko der Fahrer ist enorm, wie erste Erfahrungen in anderen Ländern zeigen. Eine Unfallpolice für das Eigenrisiko empfiehlt sich daher ebenfalls.