Deckt die Unfallversicherung auch Impfschäden ab?
Nebenwirkungen und Folgeschäden von Impfungen beherrschen seit Monaten die Schlagzeilen. Viele Verbraucher fragen ihre Makler und Versicherer deshalb, wie es um den (finanziellen) Schutz vor Impfschäden in der Unfallversicherung bestellt ist.
Es stellt der Einschluss von Impfschäden die Ausnahme dar, wie der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) mitteilt. Laut dessen Musterbedingungen sind „Gesundheitsschädigungen durch Heilbehandlungen und sonstige Eingriffe am Körper der versicherten Person vom Versicherungsschutz ausgeschlossen“. Die Musterbedingungen bilden den Marktstandard immer nur mit Zeitverzögerung ab. Es gibt durchaus eine Vielzahl von Versicherern, die Impfungen explizit in den Deckungsumfang aufnehmen. Hier ist darauf zu achten, ob und welche Impfungen konkret in den Bedingungen genannt werden. Die Immunisierung gegen Covid-19 ist bislang nur bei einer Handvoll Anbieter explizit aufgeführt oder über eine nachträgliche Erweiterung versicherbar.